Unglaubliche Verbrechen der Dortmunder Rechtsanwältin Henriette Lyndian, Kanzlei Hinne, Grotefels, Lyndian, Grabowski, Rechtsanwälte Fachanwälte Steuerberater, Hohe Straße 7, 44139 Dortmund
Nachdem Rechtsanwalt Claus Plantiko meine Verteidigung übernommen hatte, es
geht um Äußerungen aus politischen Gründen, weil der Staat selbst
offenbar gemordet und jedenfalls falsch wegen Mordes verurteilt hatte,
auf diesbezügliche Strafanzeigen und Eingaben aber nur mit Ignoranz
oder gar nicht reagiert hatte, entzog der BGH als letzte Instanz dem
Claus Plantiko sehr schnell die Zulassung in einem schon ewig währenden
rechtswidrig geführten Verfahren. Lesen Sie dazu auch: Die politische Verfolgung des Claus Plantiko
Daraufhin wurde mir die Rechtsanwältin Henriette Lyndian vom Vorsitzenden der Strafkammer, Richter Helmut Hackmann,
als Pflichtverteidigerin zugewiesen. Ich sandte ihr am 22.02.2008 ein
FAX an ihre Kanzlei, in dem ich erklärte, dass das ganze Verfahren nur
auf Rechtsverstößen baue und dass die Versuche, mich in die Psychiatrie
abzuschieben, nur auf Lug und Trug bauten, bot dafür auch Beweise an. Die Scans des Originalfaxes können Sie hier seitenweise lesen, einfach anklicken, dann zur Bildvergrößerung nochmals klicken:
FAX-Schreiben an Rechtsanwältin Henriette Lyndian vom 22.02.2008:
sobottka an lyndian 22.02.2008
Als Antwort erhielt ich am 25.02.2008 ein FAX von ihr, in dem sie auf den Inhalt meines Schreibens gar nicht einging, wenn
man davon absieht, dass sie mir zwei Ärzte als Gutachter in meiner
Sache vorschlug, denen ich im Schreiben vom 22.02.2008 nachweislich
Lügen zu meinen Lasten vorgeworfen hatte!
Dafür bettelte und flehte sie, ich solle mich doch unbedingt mit einer
psychiatrischen "Untersuchung" einverstanden erklären, und
behauptete wahrheitswidrig, das Gericht sei an den Antrag der
Staatsanwaltschaft gebunden, könne gar nicht anders, als mich
"untersuchen" zu lassen!
Das ist objektiv falsch: Die
Staatsanwaltschaft kann einen solchen Antrag zwar stellen, aber die
Richter müssen entscheiden, ob sie ihm zustimmen oder ihn ablehnen! Das
muss die Rechtsanwältin Henriette Lyndian natürlich gewusst haben, also
wollte sie mich vorsätzlich in den Irrtum führen, mir bliebe kein
Rechtsmittel, um mich gegen das Begehren der Staatsanwaltschaft zu
wehren! - Textfortsetzung unterhalb des Schreibens-
Schreiben der Rechtsanwältin Henriette Lyndian vom 25.02.2008, 2 Seiten:
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Mir
war sofort klar gewesen, dass Rechtsanwältin Lyndian mit der
rechtsbrecherischen Staatsanwaltschaft und Richterschaft unter einer
Decke steckte, vorsätzlich falsche Rechtsberatung ist eine Straftat
gegenüber dem Mandaten, Mandantenverrat.
Ich antwortete am 26.02.2008 per FAX an sie, in dem ich bereits durchblicken ließ, was ich von ihrer Antwort halten würde, aber auch noch einmal ganz konkret nachfragte, ob es denn wirklich so sei, dass Richter niemals anders könnten, als einen Angeschuldigten psychiatrisch "untersuchen" zu lassen, wenn die Staatsanwaltschaft dies wolle:
FAX-Schreiben an Rechtsanwältin Henriette Lyndian vom 26.02.2008:
sobottka an lyndian 26.02.2008
Noch am selben Tage faxte
Rechtsanwältin Henriette Lyndian zurück, blieb dabei, dass das Begehren
der Staatsanwaltschaft, mich psychiatrisch "untersuchen" zu lassen, für
die Richter ein MUSS sei, dass daran kein Weg vorbei führe.
Dass ich bereits am 22.02.2008 (s.o.) gravierende Rechtsverstöße und
das Fehlen jeden Grundes, an meiner Schuldfähigkeit zu zweifeln,
erklärt hatte, störte sie immer noch nicht. Stattdessen wollte sie mit Ärzten reden, die nachweisliche Lügen über mich schriftlich fixiert hatten, zudem wollte sie einen Lebenslauf von mir, damit Psychiater etwas zu lesen hatten.
Ich konnte und kann das nur als unverfroren, dumm, dreist und verbrecherisch einordnen,
und so stellte ich die Schriftsätze, meine und ihre, ins deutsche
Internet. Unten folgt zunächst ihr Schreiben vom 26.02.2008, auf das
ich ihr gar nicht mehr antwortete, abgesehen von Kommentaren, die ich ins Internet dazu schrieb, worauf ich sie aufmerksam machte. Das gefiel ihr aber gar nicht, wie dann ihr FAX-Schreiben vom 28.02. 2008 erkennen lässt.
Zunächst also ihr Schreiben vom 26.02.2008, dann das vom 28.02.2008, bei dessen Erhalt mir spätestens klar war, dass man an der Geschäftsfähigkeit der Rechtsanwältin Henriette Lyndian ernsthaft zweifeln muss. Lesen Sie selbst!
Schreiben der Rechtsanwältin Henriette Lyndian vom 26.02.2008, 2 Seiten:
Schreiben der Rechtsanwältin Henriette Lyndian vom 28.02.2008, 1 Seite:

Hier alte Links zu den einzelnen Seiten, ansonsten finden Sie die Dokumente auch unter Fotos in diesem Blog!:
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