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Impressum: Dipl.-Kfm.
Winfried Sobottka, Karl-Haarmann-Str. 75, 44536 Lünen, BR-Deutschland, politisch
Verfolgter in der nur angeblich rechtsstaatlichen und nur angeblich
demokratischen BRD. EMAIL: winfried_sobottka16@web.de Tel: 0049 231 986 27
20 (int.)
Erklärungen und Links zu Beweisen
absoluter bundesdeutscher Willkürjustiz zu meiner Bekämpfung, Teil
1:
Der FALLRechtsanwältinHenriette Lyndian, Dortmund, der FALLStrafkammer unter Vors.
Richter Helmut Hackmann, Dortmund,
und der FALLOBERLANDESGERICHT und GENERALSTAATSANWALTSCHAFT HAMM !!!
1. Rechtsanwältin Henriette
Lyndian hat mich mehrfach schwerwiegend schriftlich belogen und zu
täuschen versucht, mir zudem über Monate trotz
häufiger Nachfrage/Aufforderung zumindest zwei wesentliche Schriftstücke,
Stellungnahmen des Dortmunder Gerichtspsychiaters Dr. med. Bernd Rogegnwallner,
vorenthalten, weiterhin hat sie absolut NICHTS unternommen, um selbst
unhaltbarsten Belastungen meiner Person durch die Staatsanwaltschaft
entgegenzutreten, obwohl ich auch zur Kenntnisnahme der Lyndian entsprechend
selbst vorgetragen hatte.
Die Gründe für den ersten
Entpflichtungsantrages gegen Henriette Lyndian, der Entpflichtungsantrag selbst
ist Teil eines Schreibens, das meherere Anträge umfasst und einschließlich
Entscheidungen nachlesbar ist unter:
http://freegermany.forumandco.com/landgericht-dortmund-f1/antrage-v-03032008-an-lg-do-u-spatere-beschlusse-t32.htm
Hier nun der Beweis dafür, dass Rechtsanwältin
Lyndian von Anfang an nicht bereit war, auf mein Vorbringen überhaupt einzugehen
und mich zudem im Sinne der Staatsanwaltschaft wie der Richterschaft, die mich
anstelle der Gewährung rechtlichen Gehörs von Anfang an eindeutig in die
Psychiatrie gesperrt sehen wollten, belog:
Vorsätzlich falsche
Rechtsberatung und Mißachtung meines Sachvortrages von Anfang an durch
Rechtsanwältin Henriette Lyndian - bitte
anklicken!
Bereits der erste Entpflichtungsantrag, der auf
diesen Gründen baute und unter der freegermany.forumandco-Adresse oben nachlesbar ist, hätte
nach gesundem Menschenverständnis nur positiv, also mit der Entpflichtung der
Rechtsanwältin Lyndian beschieden werden können: Wie soll man als Mandant
Vertrauen zu einer Verteidigerin haben, die einen hinsichtlich der Rechtslage
belügt und nicht zur Kenntnis nimmt, was man ihr schreibt? Doch mit einer
unsinnigen und ansonsten inhaltslleeren Begründung lehnte die Kammer unter Vors.
Richter am LG Dortmund den Entpflichtungsantrag ab, erklärte sogar, Lyndian habe
klar bewiesen, dass sie meine Interessen vertrete! Ein paar Worte zu dem
offensichtlichen Rechtsbruch durch Richter Helmut Hackmann und die 2 Seiten des
Beschlusses als Scans zum selbst nachlesen:
Eindeutiger Rechtsbruch durch
Richter Helmut Hackmann, indem er Lügen der Anwältin
gegenüber dem Mandanten bestreitet, daran vorbeisieht, dass die Anwältin auf
Sachvortrag des Mandanten ignorant oder gar nicht eingegangen ist und das ganze
auch noch widersinnig schön redet - bitte
anklicken!
Und nun das scheinbar unvorstellbare: Die
Anfechtung des offensichtlich rechtswidrigen Beschlusses, der mir eiterhin eine
Pflichtverteidigerin aufnötigt, die mich nach Strich und Faden belogen und sich
einen Dreck um meinen Sachvortrag gekümmert hat, wurde mit einem Beschluss des
OLG Hamm abgelehnt, mit dem zugleich auch alle anderen Beschwerden bis dahin
abgelehnt wurden, mit dem ferner erklärt wurde, meine Eingaben werde das OLG gar
nicht mehr berücksichtigen! So, als ob ich völlig irre Beschwerden geführt
hätten, absolut nicht ernst zu nehmen sei! Dabei geht ds OLG Hamm auf nichts
sachlich ein, erklärt einfach, es übernehme die zutreffenden Gründe der
Vorinstanz! Zudem wird bekundet, dass man sich mit Landgericht und
Staatsanwaltschaft Dortmund sowie mit der Generalstaatsanwaltschaft HAMM
abgesprochen habe und einig sei!
Perfekter Rechtsbruch
und perfekte Rechtsverweigerungdurch dasOLG HAMM! - bitte
anklicken!
2. Was
dann noch kam, war noch unglaublicher, ich zitiere hier nur eine Ergänzung aus
dem zweiten Entpflichtungsantrag gegen die Rechtsanwältin Henriette Lyndian,
belegt mit Scans der Dokumente, auf die er sich zum Beweis stützt, dann folgt
der Abhlehnungsbeschluss des Richters Helmut Hackmann:
von Admin am Mi
Jul 16, 2008 12:53 pm
Soeben samt der Schriftsätze der Rechtsanwältin
Lyndian vom 03. und 05. 06. 2008 an das LG Dortmund gefaxt. Die genannten
Schriftsätze sind in diesem Unterforum als Scans einsehbar.
Winfried
Sobottka Karl-Haarmann-Str. 75 44536
Lünen
AUSSCHLIESSLICHE Postempfangsadresse
für GERICHTSPOST:
C/O HERRN APOTHEKER STEPHAN
GÖBEL PARACELSUS-APOTHEKE KÖNIGSHEIDE 46 44536 LÜNEN
per FAX an
Landgericht Dortmund, Fax-Nummer: 0231/926 10 700
Verfahren: 155 Js
170/07-36 KLs 51/07
16.07. 2008
Unter Aufrechterhaltung gestellter
Besorgnisanträge trage ich zur weiteren Begründung des bereits ergänzten 2.
Antrages auf Entpflichtung der Rechtsanwältin Henriette Lyndian vom 25.05.2008
vor:
Mit Schreiben vom 02.06. behauptete Rechsanwältin Lyndian, eine
Stellungnahme des Dr. Roggenwallner liege ihr gar nicht vor, sie gehe davon aus,
Dr. Roggenwallner werde dem Gericht noch mitteilen, dass dies keine
medizinische, sondern eine juristische Frage sei.
Das bedeutet, dass die
Rechtsanwältin Lyndian, laut einer Liste für das Bundesjustizministerium
Fachanwältin für Forensik, im Grunde behauptet, die Kammer unter dem
Vorsitzenden Helmut Hackmann hätte dem Dr. Roggenwallner einen unsinnigen
Auftrag erteilt, und dieser werde dem Gericht das auch noch mitteilen.
Im
selben Schreiben erklärt sie, dass mir endlich rechtliches Gehör eingeräumt
werden müsse, weil ich darauf einen Anspruch hätte. Dabei Verkennt sie, dass es,
wenn sie denn ihre Aufgabe als meine Pflichtverteidigerin in meinem Sinne ernst
nähme, es längst ihre Aufgabe gewesen wäre, in meinem Sinne vorzutragen und
mir rechtliches Gehör zu verschaffen.
Zugleich legt sie den Entwurf eines
Schreibens an das Gericht vor, der eine möglichst kurze Terminierung eines
Prozesstermines unter Ausschluss gesetzlich vorgeschriebener Ladefristen
vorsieht, datiert ebenfalls am 02.06. 2008.
In dem Entwurf vom 02.06. wie
in dem Anschreiben vom 02.06. erklärt sie, mir müsse die Gelegenheit zu meiner
Verteidigung gegeben werden.
Zusammengefasst: Per 02.06. weiß sie, dass
mir rechtliches Gehör in der Sache bisher verweigert wurde, behauptet falsch,
eine Stellungnahme des Dr. Roggenwallner gäbe es gar nicht und das Gericht habe
diesen im Grunde unsinnigerweise zu einer Stellungnahme aufgefordert, und meint,
ich solle vor dem Hintergrund, dass mir rechtliches Gehör bisher vollständig
verweigert worden sei, so schnell wie möglich einen Gerichtstermin herbeiführen,
damit ich mich selbst verteidigen könne.
Das vor dem Hintergrund, dass
immer noch nicht ersichtlich ist, warum ein Verfahren überhaupt erstinstanzlich
vor dem Landgericht stattfinden soll, sieht man davon ab, dass die von Ra Claus
Plantiko vorgenommene Akteneinsicht ergeben hatte, dass Richter diesen Weg gehen
wollten, um die Möglichkeit zu haben, mich innerhalb des Verfahrens nach § 63
StGB wegzusperren. Das aber ist kein Rechtsgrund insofern, auch an dieser Stelle
Hat Rechtsanwältin Lyndian bisher keine Verteidigungsbereitschaft erkennen
lassen.
Mit Schreiben vom 05.06. behauptet Rechtsanwältin Lyndian dann im
Widerspruch zu ihren Äußerungen vom 02.06. 2008, es gäbe doch eine Stellungnahme
und zwar vom 25.02.2008, und diese habe sie mir auch zukommen lassen. Letzteres
ist erstens nicht wahr, beweisbar durch Aussage meines Postbevollmächtigten,
zweitens ist es jedenfalls nicht hinnehmbar, dass eine Verteidigerin sich in so
zentralen Punkten offenbar nicht im Klaren ist, was sie überhaupt äußert: Am
02.06. gab es angeblich keine, was nach ihrer Auffassung auch kein Wunder
gewesen sei, weil es ja gar nicht um medizinische Fragen ginge, dann gab es am
05.06.2008 doch eine, die sie mir auch schon im Februar zugesandt habe, was
aber nachweislich nicht wahr ist.
Per Schreiben vom 02.06, hat sie, wie
oben dargelegt, erklärt, dass ich mich selbst verteidigen solle, per Schreiben
vom 05.06. 2008 erklärt sie dann, dass sie bereit sei, mich WEITERHIN zu
verteidigen und sich für die Feststellung meiner Unschuld einzusetzen. Da sie
bisher nachweislich nichts getan hat, um selbst durchsichtigsten
Falschbehauptungen der Staatsanwaltschaft entgegenzutreten oder mir rechtliches
Gehör zu verschaffen, kann letzteres wohl nur so zu verstehen sein, dass sie
sich dafür einsetzen will, dass ich nach § 63 StGB weggesperrt werden soll. Hier
liegt offensichtlich Interessensverrat zugunsten einer Justiz vor, die mir
rechtliches Gehör auch nach Ansicht der Rechtsanwältin Lyndian bisher verweigert
hat.
Ich übersende die Faxschriftsätze unmittelbar nach diesem Fax, aus
denen auch noch hervorgeht, dass sie meinen eigenen Sachvortrag nicht wirklich
zur Kenntnis genommen hat, mich deshalb auffordert, ihr gegenüber alles noch
einmal vorzutragen. Ferner gedenkt sie, die selbst pauschalsten und auch
erkennbar falschen Behauptungen der Staatsanwaltschaft trotz entsprechenden
Sachvortrages meinerseits auch zu ihrer Kenntnisnahme absolut gar nichts
entgegengesetzt hat, mir die Beweislast dafür aufzuerlegen, dass ich psychisch
gesund sei: Dass die Staatsanwaltschaft in der ersten Anklageschrift pauschal
behauptet, nach Angaben der Polizei sei ich seit Anfang der 90-ger Jahre
psychisch auffällig, hat sie kritiklos hingenommen, dass ich mit Beweisvorlage
eines Zeitungsartikels aus den Ruhrnachrichten, der aus dem Befundbericht des
Oberarztes Schäfer wie aus dem Urteil des OLG HAMM zitiert, vorgetragen habe,
sei zuwenig, ich solle gefälligst das Urteil besorgen. Hier wird in ganz
besonderer Weise deutlich, dass diese Rechtsanwältin ihre Aufgabe nicht darin
sieht, Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zu hinterfragen, sondern mir die
Verteidigung möglichst schwer zu machen.
Hier liegt eindeutig kriminelles
Verhalten der Rechtsanwältin Lyndian vor, deren Forensik-Spezialisierung
offenbar darin besteht, der Staatsanwaltschaft und dem Landgericht Dortmund das
Abservieren von Staatskritikern in die Psychiatrie so leicht wie möglich zu
machen, ungeachtet aller Gesetze und aller relevanten Tatsachen.
Mit
anarchistischen Grüßen
(im Originalfax unterzeichnet)
Nun zuerst die Schriftsätze der Rechtsanwältin Lyndian vom
02.06. und vom 05.06.2008, dann der unglaublich ignorante und irrsinnige
Beschluss des Richters Hackmann, mit dem er meinen Entpflichtungsantrag
abschmettert!!!
Sollten sie hier aufgrund von Serverproblemen nicht
erscheinen, so können sie unter folgendem LINK aufgerufen werden:
Added - Jul.05.2008 @ 11:26 pm | Comment
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Added - Jul.05.2008 @ 11:25 pm | Comment
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Added - Jul.05.2008 @ 11:25 pm | Comment
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Nun der Schriftsatz vom 05.06.2008, nur das Anschreiben ohne die vielen
Anlagen, die hier nichts zur Sache tun:
Added - Jul.06.2008 @ 12:47 am | Comment
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Und nun der unglaubliche Beschluss, mit dem Richter Helmut Hackmann mir diese
Rechtsanwältin Henriette Lyndian, die mich objektiv restlos verraten hat,
weiterhin als Pflichtverteidigerin aufzwingt! Sollte er hier nicht zu sehen sein
(Serverprobleme), dann kann er auch über folgenden LINK (anklicken) eingesehen
werden:
http://img241.imageshack.us/my.php?image=beschlussbetrlyndianiv0.jpg

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